Kommunale Gesellschaften
Unternehmenszweck
Das Besondere einer kommunalen GmbH ist zunächst, dass sie einen öffentlichen Zweck erfüllen soll, während privatwirtschaftliche Gesellschaften ausschließlich das Ziel der Gewinnerwirtschaftung haben. Kommunale Unternehmen sind im Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen dadurch gekennzeichnet, dass mehrheitlicher oder alleiniger Träger des Unternehmens die jeweilige Gebietskörperschaft ist. Diese übt die erforderliche Direktionsgewalt aus. Kommunen sind nach den Gesetzgebungen der Länder dazu verpflichtet, einen Beteiligungsbericht vorzulegen, durch den interessierte Bürger und der Stadtrat über Bestand und Arbeitsweise der kommunalen Unternehmen informiert werden.
Kommunale Daseinsvorsorge - Bereitstellung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dienstleistungen für alle Bürger.