Online - Terminreservierung Bürgerbüro / Meldeamt Rochlitz

Wichtige Hinweise

Herzlich Willkommen beim Online-Terminreservierungssystem des Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Rochlitz. Bitte wählen Sie aus der folgenden Übersicht Ihre gewünschte(n) Leistung(en) aus. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die Leistung. Sollten Sie für mehrere Personen (z.B. Familie) einen gemeinsamen Termin buchen wollen, so tragen Sie dies bitte im Anmerkungsfeld auf der nachfolgenden Seite ein.

Sie brauchen zur Online-Terminbuchung eine E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse werden im Anschluss noch einmal alle wichtigen Informationen für Ihren Termin geschickt.

Bei fachlichen Fragen zu den Leistungen des Meldeamtes ist Ihnen Frau Vogelsang unter Tel. 03737/783-132 gern behilflich.
Bei technischen Fragen zur Terminreservierung wenden Sie sich bitte an Frau Oberländer (Tel.: 03737/783-123) oder Herrn Schumann (Tel. 03737/783-141).

Leistungen

Anmeldung bei der Meldebehörde (Zuzug nach Rochlitz, Seelitz, Zettlitz, Königsfeld aus einer anderen Gemeinde)

30 min gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei Kindern: Kinderreisepass und Geburtsurkunde
  • eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug, Formular zum Download
  • wenn nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zuzieht: Einverständnis des anderen Elternteils mit Kopie seines/ihres Personalausweises, Formular zum Download
  • Vollmacht, wenn jemand anderes zum Ummelden kommt (auch wenn ein Ehepartner allein zum Anmelden kommt)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland sind zusätzlich vorzulegen:
    • die übersetzten Nachweise zum Familienstand (wenn z.B. verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • bei Minderjährigen sollte zusätzlich zum Personaldokument die übersetzte Geburtsurkunde mitgebracht werden

Bitte Beachten!

Sie können sich erst nach Ihrem Umzug in der Meldebehörde ummelden. Eine Ummeldung im Voraus ist leider nicht möglich.

 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

30 min 13,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel
  • Falls die Auskunft für eine Behörde benötigt wird:
    • die Behördenanschrift oder das Anschreiben der Behörde
  • Falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist:
    • die Handelsregisternummer bzw. -auszug

Hinweis: Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen. Dafür benötigen Sie die Online-Funktion Ihres Personalausweises. Zum Onlineportal.

Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises

30 min 37,00 Euro

Voraussetzung:

  • Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderadausweis / Kinderreisepass)
  • biometrisches Passbild
  • bei erstmaliger Beantragung in Rochlitz bzw. bei Verlust des bisherigen Ausweises: Geburts- oder Eheurkunde

!!! WICHTIG !!!
Bitte informieren Sie sich vor geplantem Auslandsaufenthalt rechtzeitig auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über die geltenden Einreisebestimmungen im Hinblick auf die Gültigkeit der Dokumente.

Kosten:

  • bis Vollendung 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • ab Vollendung 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

30 min gebührenfrei

Voraussetzungen:

Den Sächsischen Familienpass erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
  • Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis des Kindes

Antrag zum Download

Familienpass für das Stadtbad Rochlitz beantragen

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:

  • Familie mit zwei oder mehr Kindern
  • Wohnsitz in Rochlitz

Erforderliche Unterlagen

Führungszeugnis beantragen

30 min 13,00 Euro

Voraussetzung:

Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
  • bei erweiterten Führungszeugnis zusätzlich:
    • schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
  • falls eine Gebührenbefreiung in Frage kommt:
    • Antrag auf Gebührenbefreiung (formlos)
    • Geeignete Nachweise ( Mittellosigkeit oder besonderer Verwendungszweck)
    • bei ehrenamtlich Tätigen: Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
  • bei Führungszeugnissen für Behörden:
    • Anschrift der Behörde
    • Verwendungszweck

Hinweis:
Sie können das Führungszeugnis auch online mit der Online-Funktion des neuen Personalausweises beantragen. Die elektronische Antragsstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Nähere Informationen unter www.fuehrungszeugnis.bund.de

Zum Infoflyer

Meldebescheinigung beantragen

30 min 12,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis

Hinweis:

Zur Vorlage bei Jobcenter, Unterhaltsvorschussstelle, Jugendamt, Wohngeldstelle, Sozialamt ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief erhalten, der die sogenannte "Transport-PIN", eine PUK sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ohne die PIN ist eine Nutzung der Online Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Die Neusetzung der Pin können Sie nur persönlich vornehmen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen.

Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:

Die Online-Ausweisfunktion wird gesperrt, wenn Ihr Personalausweis abhanden gekommen ist. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird durch einen Eintrag in einer zentralen Sperrliste gesperrt. Der Personalausweis beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion ist dann nicht mehr nutzbar, auch wenn Sie auf dem Chip des Ausweises noch eingeschaltet ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Dokumente, die Ihre Identitär nachweisen können (zum Beispiel Reisepass, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Führerschein)
  • bei Vertretung: Vertretungsvollmacht

Hinweis: Die Sperrung ist auch rund um die Uhr über die Sperrhotline 116 166 kostenfrei möglich. Für die Sperrung müssen Sie Ihr Sperrkennwort, Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen und Ihr Geburtsdatum angeben.

Personalausweis oder Reisepass abholen

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:

  • Sie haben den PIN- Brief von der Bundesdruckerei erhalten (nur bei Personalausweis)

Erforderliche Unterlagen:

  • Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis/Reisepass ausgestellt bekommen haben oder Sie sind noch im Besitz eines alten Ausweises/Passes, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Dokumentes zurückgeben.
  • Beleg über die Zahlung der Gebühr
  • Sollten Sie sich bei der Abholung vertreten lassen, benötigen Sie dazu eine spezielle Vollmacht. Diese können Sie sich direkt beim beantragen mitgeben lassen, oder Sie füllen dieses Formular aus

Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen

30 min 70,00 Euro

Voraussetzung:

  • Einen Reisepass können Sie nur persönlich beantragen. Sie können sich dazu nicht vertreten lassen.
  • Es dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, zum Beispiel:
    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam beantragen, bzw. die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten muss vorliegen, Formular zum Download
    • das Kind muss anwesend sein

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges amtliches Personaldokument ( zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • bei erstmaliger Ausstellung in Rochlitz
    • Geburtsurkunde

Hinweis:
ein vorläufiger Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn ein Expresspass zeitlich nicht möglich ist, dafür müssen Buchungsunterlagen vorgelegt werden.

!!! WICHTIG !!!
Bitte informieren Sie sich vor geplantem Auslandsaufenthalt rechtzeitig auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über die geltenden Einreisebestimmungen im Hinblick auf die Gültigkeit der Dokumente.

Kosten:

Neuausstellung Reisepass:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
    • 32 Seiten: 37,50 €
    • 48 Seiten: 59,50 €
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
    • 32 Seiten: 70,00 €
    • 48 Seiten: 92,00 €

Neuaustellung Reisepass im Expressverfahren:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
    • 32 Seiten: 69,50 €
    • 48 Seiten: 91,50 €
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
    • 32 Seiten: 102,00 €
    • 48 Seiten: 124,00 €

vorläufiger Reisepass

  • 26,00 €

Übermittlungs- und Auskunftsperre im Melderegister eintragen lassen

30 min gebührenfrei

Voraussetzungen
Übermittlungssperren gelten nur für Anfragen von Privaten. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen bleiben hiervon unberührt.


Übermittlungssperre
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren brauchen Sie keine Begründung abgeben, ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.

Auskunftssperre
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn eine Überprüfung Ihrer Angaben die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Die Auskunftssperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde. Diese Sperre wird nur in absoluten Ausnahmefällen eingetragen.


Erforderliche Unterlagen:
Übermittlungssperre
Dafür sind keine bestimmten Unterlagen nötig
Formular zum Download
Auskunftssperre

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise über das Vorliegen einer Gefährdung

Ummeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb von Rochlitz, Seelitz, Zettlitz, Königsfeld)

30 min gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei Kindern: Kinderreisepass
  • eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug, Formular zu Download
  • wenn nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zuzieht: Einverständnis des anderen Elternteils mit Kopie seines/ihres Personalausweises: Formular zum Download
  • Vollmacht, wenn jemand anderes zum Ummelden kommt (auch wenn ein Ehepartner allein zum Anmelden kommt)

Bitte Beachten!

Sie können sich erst nach Ihrem Umzug in der Meldebehörde ummelden. Eine Ummeldung im Voraus ist leider nicht möglich.

Verlust des Personalausweises / Reisepasses anzeigen

30 min gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen:

  • in der Regel keine

Hinweis:
Wurde der Pass oder Ausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl zusätzlich auch gegenüber der Polizei anzeigen.
Ebenso müssen Sie sofort mitteilen, wenn Sie ein verloren geglaubtes oder gestohlen geglaubtes Dokument wiederfinden sollten. Denn bei der Einreise in andere Staaten mit einem als gestohlen oder verloren gemeldeten Dokument kan es zu Schwierigkeiten kommen, da das Dokument von den Grenzbehörden eingezogen werden kann.