Online - Terminreservierung Standesamt Rochlitz

Wichtige Hinweise

Herzlich Willkommen beim Online-Terminreservierungssystem des Standesamtes der Großen Kreisstadt Rochlitz. Bitte wählen Sie aus der folgenden Übersicht Ihre gewünschte(n) Leistung(en) aus. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die Leistung. Sollten Sie für mehrere Personen (z.B. Familie) einen gemeinsamen Termin buchen wollen, so tragen Sie dies bitte im Anmerkungsfeld auf der nachfolgenden Seite ein.

Sie brauchen zur Online-Terminbuchung eine E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse werden im Anschluss noch einmal alle wichtigen Informationen für Ihren Termin geschickt.

Bei fachlichen Fragen zu den Leistungen des Standesamtes ist Ihnen Frau Pappai unter Tel. 03737/783-133 gern behilflich.
Bei technischen Fragen zur Terminreservierung wenden Sie sich bitte an Frau Oberländer (Tel.: 03737/783-123) oder Herrn Schumann (Tel. 03737/783-141).

Leistungen

Amtliche Beglaubigungen und Beglaubigung von Unterschriften

15 min 8,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Orginalschriftstück, welches beglaubigt werden soll

Kosten: ab 8,00 €

Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt

15 min gebührenfrei

Voraussetzungen:
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Antragsberechtigt ist jeder Ehepartner bzw. Partnerin, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Urkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, (gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung)
  • erweiterte Meldebscheinigung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzung aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer bzw. Übersetzerinnen

bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

  • die Geburtsurkunden

bei Geburt der Eheleute im Ausland

  • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

War einer der Eheleute schon einmal verheiratet:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
  • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
  • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

  • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

 

Ehefähigkeitszeugnis beantragen (für Eheschließung im Ausland)

30 min 65,00 Euro

Voraussetzungen:

Damit Ihnen die Standesbeamte ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland:

Die Eheschließenden:

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Eheurkunde mit Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (soweit zutreffend)

Kosten:

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: EUR 65,00
Zusätzlich:

  • wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich für jedes zu beachtende Recht je Partner: EUR 35,00
  • wenn die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt durchzuführen ist, EUR 35,00
  • wenn ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen ist, Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: EUR 33,00
  • wenn eine Vorprüfung bezüglich der Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht erfolgt: EUR 30,00

 

Eheschließung beim Standesamt anmelden

30 min 60,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • falls ein Partner die Ehe allein anmeldet: Vollmacht des anderen Partners sowie eine Kopie des Personalausweises

Bei Partnern und Partnerinnen, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich):

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil;

im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners/Ehepartnerin beziehungsweise

  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft

Bei Partnern und Partnerinnen, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich):

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung

Eheurkunde anfordern

15 min 15,00 Euro

Voraussetzung:
Eheurkunden können nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie)
    • der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls: Nachweis der Verwandtschaft oder des rechtlichen Interesses

Erklärung zur Namensführung in der Ehe

15 min 35,00 Euro

Erfoderliche Unterlagen:

  • von beiden Partnern:
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde

Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern, Geburtsurkunde anfordern

15 min 15,00 Euro

Voraussetzung:
Beglaubigte Registerausdrucke können nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten und Ehegattinnen
  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen,
  • bei Adoption nur der Adoptierte über die Adoptiveltern

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht, deren Ausweis und der eigene Ausweis
  • ggf. Nachweis der Verwandtschaft
  • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie:

  • sind die Mutter
  • sind Vater des Kindes
  • waren als Hebamme, Entbindungspfleger, Arzt oder Ärztin bei der Geburt anwesend oder
  • sind eine andere Person und wissen davon.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes oder der Ärztin über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass

Zusätzliche Nachweise:
 wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden und Eheurkunde der Eltern oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

wenn die Mutter ledig ist:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde oder vor der Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung/beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden

Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:

  • beglaubigter Ausruck aus dem Eheregister oder
  • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    bei ausländischen Eltern:
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

 

Kirchenaustritt

30 min 25,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • wenn vorhanden Eheurkunde
  • Personalausweis

Kosten:

ab 25,00 €

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

30 min 35,00 Euro

Voraussetzung:
Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • erweitere Meldebescheinigung der Meldebehörde

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

15 min 95,00 Euro

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Vorraussetzung:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Kosten (Gebühren):

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 95,00 (bis EUR 165,00 unter Berücksichtigung ausländischen Rechts)
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister EUR 15,00
  • internationale Geburtsurkunde: EUR 15,00
  • jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung): EUR 7,00

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

15 min 75,00 Euro

Hinweis: Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Voraussetzungen:
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich, wenn die verstorbene Person:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
  • staatenlos, heimatloser Ausländer, heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland war

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, wenn nötig mit Legalisation/Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellenden (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
  • Dokumente der oder des Verstorbenen:
    • Nachweis des Familienstandes (z.b. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des frühren Ehepartners)

Gebühren:

  • Beurkundung im Sterberegister: EUR 75,00
  • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen erhöht sich die Gebühr um:
    • durch das Standesamt: EUR 35,00
    • durch die Landesjustizverwaltung: EUR 33,00

Namensänderung nach Tod oder Scheidung

15 min 35,00 Euro

Voraussetzung:
Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes
Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • rechtskräftiges Scheidungs-/Aufhebungsurteil
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck

Neusortierung der Vornamen

15 min 30,00 Euro

erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde

Sterbefall beim Standesamt anzeigen

30 min gebührenfrei

Voraussetzung:
Die Ärztin oder der Arzt muss eine Leichenbeschau durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgestellt haben.
Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der oder des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt
  • ärztliche Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) sowie Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) im Umschlag eventuell Freigabe durch die Staatsanwaltschaft

Zusätzlich zu diesen Unterlagen:

  • Nachweis des Familienstandes (z.b. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des frühren Ehepartners)

Hinweis: Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt vornehmen.

Sterbeurkunde anfordern

15 min 15,00 Euro

Hinweis: Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde

Antragsberechtigt:

  • der letzte Ehepartner oder die letzte Ehepartnerin
  • der letzte Lebenspartner oder die letzte Lebenspartnerin
  • Vorfahren oder Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Personen mit rechtlichem Interesse

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: eigener Ausweis, schriftliche Vollmacht und Ausweis der berechtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Vaterschaftsanerkennung

30 min 30,00 Euro

Voraussetzungen:
Das Kind:

  • hat rechtlich gesehen keinen Vater oder
  • wird nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren und die Vaterschaftsanerkennung innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Ehescheidung erklärt (sogenannte scheidungsabhängige Vaterschaftsanerkennung).

Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung: die öffentlich beurkundeten Erklärungen:

  • des Mannes, der die Vaterschaft anerkennt,
  • der Kindesmutter
  • gegebenenfalls des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Kindesmutter verheiratet war (bei scheidungsanhängiger Vaterschaftsanerkennung),
  • gegebenenfalls der gesetzlichen Vertreter minderjähriger Eltern (zum Beispiel deren Eltern oder Vormund).

Hinweis: Steht der Mutter die elterliche Sorge nicht zu (zum Beispiel, weil das Kind bereits volljährig ist oder ihr das Sorgerecht für das minderjährige Kind entzogen wurde), muss auch das Kind selbst zustimmen – bei unter 14-jährigen Kindern deren gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Vormund oder Ergänzungspfleger).

Erforderliche Unterlagen:
Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

Für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
  • wenn vorhanden: Eheurkunde oder Nachweis der Scheidung

Vorgeburtliche Namenserklärung

30 min 35,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vaterschaftanerkennung oder gemeinsame Sorgerechtserklärung

Vorgespräch für Eheschließung

45 min gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen

  • persönliche Hinweise für die Rede der Trauung
  • ggf. Musikwünsche auf einem USB-Stick oder einer CD