Kommunale Wärmeplanung

Die Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz (Stadt Rochlitz und die Gemeinden Königsfeld, Seelitz, Zettlitz) lässt zurzeit eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) anfertigen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen darüber, was die Kommunale Wärmeplanung ist, warum sie für Rochlitz notwendig ist, wie sich der Prozess gestaltet und wann sich Bürgerinnen und Bürger in diesen einbringen können.

Ansprechpartner

Herr Schramm
Stadtverwaltung Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz

03737/783-160
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Frau Schmär
Stadtverwaltung Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz

03737/783-162
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Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Gewährleistung einer nachhaltige Wärmeversorgung daher zwingend notwendig. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Kommunen in Deutschland daher verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dies bedeutet, dass Kommunen zukünftig strategisch planen müssen, wie sie die eigene Wärmeversorgung zukunftssicher, effizient und umweltfreundlich gestalten können. Hierzu zählt unter anderem die Integration von Erneuerbaren Energien sowie von Abwärme-Potenzialen. Zentrales Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, die effizientesten und kostengünstigsten Methoden für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu identifizieren.

Kommunale Wärmeplanung in Rochlitz

Auch die Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz ist durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis 2028 eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und vorzulegen. Zur Durchführung der KWP hat die Verwaltungsgemeinschaft Fördergelder beim Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K27493). Mit Erhalt des Förderbescheids wurde der Dienstleisterverbund KWP4 (DBI, INFRACON, IE2S und NeulandQuartier) mit der Erstellung der KWP beauftragt. Der Leistungszeitraum beläuft sich auf 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.
Im Prozess der Kommunalen Wärmeplanung werden neben der Verwaltungsgemeinschaft selbst auch die örtlichen Akteure der Versorgungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft, sowie des ansässigen Gewerbes eingebunden. So kann ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für eine kapazitäts- und ressourcenschonende Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Verwaltungsgemeinschaft erstellt werden.

Zeitplan und Phasen der KWP

Die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung gliedert sich in vier Hauptphasen, die durch den Dienstleisterverbund KWP4 durchgeführt werden. Nach einem Auftakttreffen am 25. April 2024 mit relevanten Akteuren aus der Kommunalpolitik, Versorgungsunternehmen, Wohnungsunternehmen, Landwirtschaft sowie Immobilienbesitzern und Gewerbebetrieben hat der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der Bestandsanalyse begonnen. Diese wird voraussichtlich im Juli 2024 fertig gestellt.

Sie möchten einen detaillierten Einblick in die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung erhalten? Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmeplanung (KWW) hat jede Phase in einem eigenen Video gut verständlich aufbereitet. Alle Videos finden Sie hier.

Aktuelles und Downloads

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wollen wir Sie als Bürgerinnen und Bürger stets über den aktuellen Stand informieren. Sämtliche Veröffentlichungen zur Kommunalen Wärmeplanung in der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Ergebnisse der unterschiedlichen Phasen werden hier zum Download bereitstehen.

FAQ für die Kommunale Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz

  • 1. Was ist das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung?

    Das übergeordnete Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude. In einem ersten Schritt bedarf es dafür jedoch einer genauen Planung und Abwägung der Möglichkeiten. Nur so kann der Umbau der Wärmeversorgung kontrolliert und erfolgreich durchgeführt werden. Durch die Planung erhalten die wichtigsten Akteure der Wärmewende wie Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, Kommunalverwaltung sowie Unternehmen Orientierung und vor allem Planungssicherheit für die Transformation der Wärmeversorgung. So wird sichergestellt, dass geplant und organisiert umgesetzt werden kann.

  • 2. Wie wird die Kommunale Wärmeplanung finanziert?

    Zur Durchführung der KWP hat die Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz Fördergelder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K27493). Damit werden 90% der Kosten für die KWP gefördert, die restlichen 10% trägt die Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz. Mit dieser Kostenaufteilung zwischen Fördermitteln und Eigenanteil wurde der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der KWP beauftragt.

  • 3. Welche Rechtsverbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?

    Die Kommunale Wärmeplanung ist eine rein informelle strategische Planung. Aus dem Beschluss der Wärmeplanung ergibt sich keine Verpflichtung der Kommune, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Ebenso ergeben sich aus den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung keine rechtlichen Verpflichtungen für die Eigentümer. Der Wärmeplan ist ein informelles Planungsinstrument ohne Rechtswirkung.

  • 4. Was passiert nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung?

    Nach Abschluss der KWP müssen die Ergebnisse veröffentlicht und vom Gemeinderat/Stadtrat beschlossen werden. Danach beginnt die Verwaltungsgemeinschaft mit der Planung der empfohlenen Maßnahmen. Dazu werden konkrete Einzelmaßnahmen festgelegt und ein Zeitplan erstellt. In dieser Phase wird auch die Finanzierung der Maßnahmen mit möglichen Fördermitteln geprüft. Insgesamt wird sich die Finanzierung voraussichtlich aus einer Kombination von kommunalen Mitteln, Fördermitteln von Bund und Land sowie privaten Investitionen zusammensetzen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch neue Heizungsanlagen so gering wie möglich zu halten. Nach Prüfung der Finanzierung geht es an die praktische Umsetzung. Weitere Informationen hierzu können erst nach Abschluss des KWP bereitgestellt werden.

  • 5. Was passiert mit bestehenden Heizsystemen der Bürgerinnen und Bürger?

    Da die Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung getroffen werden. Dies ist erst nach Abschluss der Szenarioanalyse möglich. In dieser werden die erhobenen Potenziale hinsichtlich Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet und somit mögliche Wärmeversorgungsarten identifiziert. Geplanter Abschluss der Szenarioanalyse ist Oktober 2024. Die Ergebnisse aller Phasen werden auf dieser Seite unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. Dies gilt auch für die Ergebnisse der Szenarioanalyse.

  • 6. Werden die Wärmenetze weiter ausgebaut und wird mein Haus auch angeschlossen?

    Aufgrund der losen Siedlungsstruktur in der Verwaltungsgemeinschaft ist der umfassende Ausbau des bestehenden Wärmenetzes sowie der Bau eines neuen Wärmenetzes aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich. Daher ist derzeit auch nicht mit einem Anschlusszwang an ein Wärmenetz zu rechnen.

  • 7. Welche Alternativen zu Erdgas- und Ölheizungen soll/kann es zukünftig geben?

    Im Allgemeinen werden verschiedene Heiztechnologien als klimaneutral angesehen:

    Wärmepumpen, Solarthermie, Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), Biomasseheizungen, Nah- und Fernwärme (Biomasse, Geothermie, Abwärme), Wasserstoffheizungen, Geothermie sowie das Modell der Hybridheizung, bei der verschiedene Heiztechnologien kombiniert werden (z. B. Wärmepumpe mit Solarthermie). Welche Möglichkeiten für die Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz in Frage kommen, ist zu prüfen und wird im Rahmen der Szenarioanalyse behandelt. Diese wird planmäßig Ende Oktober 2024 abgeschlossen sein.

  • 8. Welche Möglichkeit zur Information und Beteiligung gibt es für Bürgerinnen und Bürger?

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der geplanten Informationsveranstaltung und der öffentlichen Anhörung einbringen. Die Bürgerinformationsveranstaltung ist nach derzeitigem Planungsstand nach Abschluss der Szenarioanalyse für November 2024 vorgesehen. Über Neuigkeiten zur Informationsveranstaltung werden wir auf dieser Seite sowie im Amtsblatt informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen nach Abschluss der Szenarioanalyse schriftlich bei der Stadtverwaltung Rochlitz einzureichen. Die Verwaltungsgemeinschaft legt in allen Phasen des KWP großen Wert auf Transparenz. Daher werden alle Teilergebnisse im Laufe des Planungsprozesses auf dieser Seite unter der Rubrik Aktuelles" veröffentlicht.

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen der Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie