Neue Regelungen für Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen ab 01.Mai 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 1. Mai 2025 treten neue Vorschriften für die Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen in Kraft.
Im Rahmen dieser Änderung wird es erforderlich, dass digitale biometrische Passfotos direkt bei Ihrem Termin zur Dokumentenbeantragung im Einwohnermeldeamt der Stadt Rochlitz digital erstellt werden. Diese Fotos werden sofort für das beantragte Dokument verwendet.
Was ändert sich?
- Erstellung des Lichtbildes vor Ort: Ab dem 1. Mai 2025 wird das Foto für Ihren Personalausweis oder Reisepass ausschließlich vor Ort im Einwohnermeldeamt erstellt. Mitgebrachte Fotos aus Fotostudios oder Fotoautomaten werden nicht mehr akzeptiert.
- Gebühr für das Foto: Für die Erstellung des Fotos vor Ort fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro an.
- Höhere Sicherheitsstandards: Die Änderungen basieren auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, Manipulationen durch Morphing, also das unzulässige Verschmelzen von Fotos zweier Personen, zu verhindern. Die neue Regelung garantiert, dass alle Bilder den aktuellen biometrischen Anforderungen entsprechen und Manipulationen ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen: Für weitere Details und Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Rochlitz.
Ihr Team der Stadtverwaltung Rochlitz