Baugenehmigungen

Auskünfte zur Beantragung einer Baugenehmigung

Planen Sie die Errichtung eines Einfamilienhauses, wollen eine Werbeanlage aufstellen oder ein anderes Vorhaben realisieren?

Dann erfolgt zunächst eine Prüfung. Ergibt diese Prüfung, dass Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei ist, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen wird die Baugenehmigung in der Regel im vereinfachten Verfahren gemäß § 63 der Sächsischen Bauordnung erteilt.

Bei Fragen zur Verfahrensweise oder Beantragung können Sie jederzeit im Bauamt der Stadtverwaltung Rochlitz nachfragen. Auskünfte erteilt Herr Alexander Schramm, Telefon: 03737/783-160 oder Frau Elisabeth Schmär, Telefon: 03737/783-162.

Die Formulare  zur Beantragung einer Baugenehmigung bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:  

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/baugenehmigung-beantragen.html